Existenzgründung & Praxisübernahme

Eine eigene Physiotherapiepraxis zu gründen, zu übernehmen oder abzugeben – der VDB Bayern begleitet Sie in jeder dieser Situationen.

Von A bis Z – und von der Gründung bis zur Abgabe

Von Berufshaftpflicht und Gesundheitsamt über Institutionskennzeichen und GKV-Zulassung bis zu Datenschutz, BGW und Personal – eine Praxisgründung hat viele Facetten. Gleiches gilt für die Übernahme einer Bestandspraxis oder die geordnete Abgabe an einen Nachfolger. Als Verband der Selbstständigen haben wir für jede dieser Situationen eine vollständige Checkliste erarbeitet.

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Praxis gründen

26 Themen von A bis Z, 32 Schritte in der richtigen Reihenfolge, direkte Links zu Behörden und Antragsportalen – von der Berufsurkunde bis zum ersten Patienten.

Zur Checkliste – für Mitglieder →
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Praxis übernehmen

Eine Bestandspraxis kaufen ist keine einfache Fortführung. 20 Punkte zu Wirtschaft, GKV-Zulassung, Betriebsübergang, Patientenakten und Mietvertrag – inkl. Kurzcheck vor der Unterschrift.

Zur Checkliste – für Mitglieder →
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Praxis abgeben

Bewertung, Nachfolgersuche, steuerliche Folgen, Patientenakten, Behördenmeldungen – 18 Punkte für eine geordnete Übergabe, inkl. Abschlusscheck.

Zur Checkliste – für Mitglieder → Nachfolger suchen? → Schwarzes Brett

📋 Was steckt in der Gründungscheckliste? Alle Themen im Überblick

AAusbildung und Berufsurkunde
BBusinessplan und Finanzierung
CCorporate Design und Außenauftritt
DDatenschutz
EEinrichtung der Praxis
FFinanzamt
GGesundheitsamt – Anzeigepflicht
HHygiene und Hygieneplan
IInstitutionskennzeichen (IK)
JJuristische Unterlagen und Verträge
KKrankenkassen / GKV-Zulassung
LLage und Räume
MMietvertrag und Nutzungsänderung
NNotfallorganisation und Arbeitsschutz
OOrganisation und Praxisabläufe
PPersonal und Betriebsnummer
QQualitätsmanagement
RRentenversicherung – Status prüfen
SSoftware und IT
TTherapiegeräte und Medizinprodukte
UUnfallversicherung / BGW
VVersicherungen
WWebsite und Werbung
XExtras: sHP, Kurse, Selbstzahler
Y„Kann ich jetzt eröffnen?"-Check
ZZulassung und Praxisstart
Beispiel aus der Checkliste

G – Gesundheitsamt

In Bayern Pflicht – und gerne vergessen. Wer einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbstständig ausübt, muss die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Das gilt auch für eine reine Privatpraxis.

  • Praxisanschrift
  • Berufsurkunde
  • Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage: Art. 10 Abs. 3 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) Bayern · Auch Änderungen und die Beendigung der Tätigkeit sind anzuzeigen.
Beispiel aus der Checkliste

I – Institutionskennzeichen (IK)

Für jede GKV-Praxis erforderlich. Das IK wird über die ARGE IK vergeben und identifiziert die Praxis im Abrechnungs- und Zulassungsverfahren – es wird u. a. für die GKV-Zulassung selbst benötigt.

  • Beantragung über die ARGE IK (arge-ik.de)
  • Für eine reine Privatpraxis nicht erforderlich
  • Frühzeitig beantragen – gehört zu den ersten Schritten vor der GKV-Zulassung

Das vollständige Paket – im Mitgliederbereich

Mitglieder erhalten alle drei Checklisten vollständig ausgearbeitet – mit Details, Links und Checklisten zum Abhaken:

  • Gründungscheckliste A–Z – alle 26 Themen ausgeführt, 32 Schritte in der richtigen Reihenfolge
  • Praxisübernahme – 20 Punkte inkl. Kurzcheck vor der Unterschrift
  • Praxisabgabe – 18 Punkte inkl. Abschlusscheck
  • Direkte Links zu ARGE IK, ARGE Heilmittelzulassung, BGW, Minijob-Zentrale u. a.
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Persönliche Beratung durch die Geschäftsstelle

Herr Helmberger steht Ihnen für alle Fragen rund um Gründung, Praxisübernahme und GKV-Zulassung persönlich zur Verfügung. Als Mitglied des VDB Bayern erhalten Sie individuelle Beratung – das ist unser Versprechen an selbstständige Physiotherapeuten.